Zum 1.1.2024 wird das neue E-Rezept verpflichtend in allen Arztpraxen eingeführt.

Als Praxis mit einem hohen Digitalisierungsanspruch führen wir das E-Rezept bei uns schon ab Anfang November ein und damit vor der gesetzlichen Frist. Damit stellen wir unseren Patienten eine weitere digitale Serviceleistung zur Verfügung.

Im folgenden erhalten Sie kompakt alle wichtigen Informationen zum neuen E-Rezept.

Wer kann das E-Rezept nutzen?

Das E-Rezept ist für alle gesetzlich versicherten Patienten nutzbar – im Privatversichertenbereich gibt es noch keine digitale Lösung, hier bleibt alles beim Alten.

Für was gilt das neue E-Rezept?

Das E-Rezept gilt ausschließlich zur Rezeptierung von Medikamenten. Das E-Rezept gilt noch nicht für Heil- und Hilfsmittel (also z.B. noch nicht für Physiotherapie oder Orthesen)

Wie funktioniert das E-Rezept in der täglichen Anwendung?

Ihr Rezeptwunsch wird wie gewohnt zunächst im Rahmen eines Sprechstundentermines , einer Rezeptanfrage an unserem Empfang oder Ihrer Onlinerezeptanfrage erstellt und durch uns danach auf einen speziell gesicherten und für die Anwendung zertifizierten Server (Gematic / Telematik Infrastruktur) gesendet. Sie erhalten keinen Papierausdruck mehr, sondern können in jeder von Ihnen gewählten Apotheke vorstellig werden, sich ausweisen und mit Hinweis auf das E-Rezept Ihr Medikament abholen. Dieses Verfahren erspart Ihnen insbesondere bei mehrfachen Rezeptbestellungen im Quartal den Weg zur Praxis bzw. den Versand eines Papierrezeptes und ermöglicht eine sehr schnelle Bereitstellung Ihres Rezeptwunsches. Voraussetzung für die Erstellung eines E-Rezeptes ist jedoch, dass Ihre Gesundheitskarte für das jeweilige Quartal einmalig in unserer Praxis eingelesen wurde. Zukünftig informieren wir Sie (entgegen dem derzeitigen Prozedere) wenn Ihr Rezept als E-Rezept von uns versendet wurde. Durch die Möglichkeit des E-Rezeptes werden wir die derzeitigen Bearbeitungszeiten von rund 3 Werktagen für eine Rezept voraussichtich deutlich reduzieren können.