Bitte beachten Sie, dass alle Rezeptwünsche von Ihrem behandelnden Arzt freigegeben werden müssen. Zudem unterliegen Verordnungen für Physiotherapie und Medikamente im Bereich der gesetzlichen Versicherungen einer sehr engen Budgetierung, auf die wir leider keinen Einfluß haben.
• Rezepte für Medikamente werden als elektronisches Rezept zur Verfügung gestellt – Sie erhalten spätestens innerhalb von 4 Werktagen eine Information, wann das Rezept direkt in der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden kann – Voraussetzung ist Ihre eingelesene Gesundheitskarte im laufenden Quartal – Alle weiteren Informationen zum E-Rezept erhalten Sie hier
• Für Heilmittelrezepte (=Physiotherapie) erhalten Sie spätestens innerhalb von 4 Werktagen eine Information, wann das Rezept in der Praxis abgeholt werden kann. Die Zusendung des Rezeptes ist nur möglich bei eingelesener Gesundheitskarte im aktuellen Quartal sowie hinterlegtem Porto oder der Übermittlung einer mobilen Briefmarke. Infos zur Mobilen Briefmarke hier
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden direkt an Ihre Krankenkasse übermittelt – Sie erhalten spätestens innerhalb von 4 Werktagen eine Information, wann der Durchschlag in der Praxis abgeholt werden kann – Voraussetzung ist Ihre eingelesene Gesundheitskarte im aktuellen Quartal.